„Studien zeigen, dass über die erwünschten und unerwünschten Wirkungen von Psychopharmaka nicht zu Beginn der Behandlung, nicht in deren Verlauf und nicht beim Übergang in die Langzeitbehandlung aufgeklärt wird. […]
Wenn ich zu Fortbildungen in Kliniken eingeladen werde, bestätigen mir die Ärzte, dass mitnichten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Behandlungsleitlinien aufgeklärt wird. An sich ist jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, wozu auch das Verordnen von Psychopharmaka zählt, ohne informierte Zustimmung des Patienten eine strafbare Körperverletzung. […] Das ist in der Psychiatrie eine allgemein akzeptierte Realität. Psychiatriepatienten wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit systematisch verweigert.
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Lebenserwartung von Patientinnen und Patienten mit ernsten psychiatrischen Diagnosen hierzulande um 20 bis 25 Jahre vermindert ist und zu einem nicht unbeträchtlichen Anteil sind daran Psychopharmaka mit verantwortlich – auch Psychopharmaka, die unter sogenannter therapeutischer Dosierung verabreicht werden“.
Auszug aus dem Interview „Psychopharmaka verschreiben – ohne Aufklärung – ist eine Straftat“ mit Peter Lehmann